Achtung: Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet Betreiber von Online-Shops und Websites im B2C-Bereich dazu, ihre Online-Präsenzen barrierefrei zu gestalten. Lediglich Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro sind von dieser Regelung ausgenommen.
Das Gesetz legt klare Vorgaben für die barrierefreie Gestaltung von Texten, Bildern, Tabellen und Formularen fest. Unter anderem müssen angemessene Schriftgrößen und gut lesbare Schriftarten mit ausreichendem Kontrast verwendet werden. Für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen müssen alternative Bedienungsmöglichkeiten bereitgestellt werden. Außerdem sind flexible Anpassungsmöglichkeiten wie die individuelle Einstellung von Schriftgrößen, Helligkeit und Kontrast verpflichtend.
Die Einhaltung des BFSG wird regelmäßig von den Marktüberwachungsbehörden überprüft. Bei Verstößen drohen Geldstrafen oder sogar die Schließung des Shops oder der Website.
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